Die Kurzantwort: Für den vereinfachten EEG-Weg darf der Wechselrichter insgesamt höchstens 800 VA leisten; die Module dürfen zusammen höchstens 2000 Wp haben. Die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt nötig. Eine zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber entfällt innerhalb dieser Grenzen, wenn Sie auf Einspeisevergütung verzichten.
800 VA gelten für den Wechselrichter, 2000 Wp für die Module.
- Module bis 2000 Wp
- Wechselrichter max. 800 VA
- Steckdose Hausnetz
Die zwei Grenzen
| Zahl | Was sie misst | Wo sie steht | Was sie begrenzt |
|---|---|---|---|
| 800 W / 800 VA | Ausgang des Wechselrichters (Wechselstrom) | EEG § 8 Abs. 5a | wie viel Leistung ins Hausnetz darf |
| 2000 Wp / 2 kW | installierte Leistung der Module (Gleichstrom, Laborwert) | EEG § 8 Abs. 5a | wie groß der Generator sein darf |
Mehr Modul-Wp als Wechselrichter-VA ist zulässig. Das Gerät speist deshalb nicht 2000 W ein, weil der Wechselrichter abregelt.
Was 800 VA ist
Der Wechselrichter macht aus dem Gleichstrom der Module Wechselstrom für die Steckdose. Im Gesetzestext heißt die Grenze 800 Voltampere, im Handel meist 800 Watt.
Vor dem Solarpaket I lag die übliche Bagatelle bei 600 W. Seit dem 16. Mai 2024 gilt 800 VA. Das bestätigt die BNetzA und die MaStR-Auswertung von Ohmnify (Anhebung 600 → 800 W).
In den FAQ der Bundesnetzagentur stehen drei Punkte zur Zusammenrechnung, zur Software-Drossel und zur Steckdose:
- Zusammenrechnung. Mehrere Steckersolargeräte hinter derselben Entnahmestelle (dieselbe Marktlokation / derselbe Zähler) werden addiert. Zwei Geräte mit je 600 VA liegen bei 1.200 VA. Die Sonderregeln greifen dann nicht mehr.
- Höchste wählbare Leistung zählt. Wer einen Wechselrichter auf 600 VA drosselt, der 900 VA kann, bleibt bei 900 VA.
- 800 W in der Steckdose sind nicht 800 W vom Modul. Module liefern Gleichstrom in Wp. Der Wechselrichter begrenzt, was ankommt.
Was 2000 Wp ist
Wp (Watt Peak) ist die Nennleistung der Module unter Laborbedingungen (Standard Test Conditions). Alle Module eines Geräts werden addiert. Diese Summe ist im EEG die installierte Leistung und darf für die Sonderregeln insgesamt 2 Kilowatt nicht überschreiten.
Module erreichen ihren Wp-Wert selten. Winkel, Wärme und Schatten drücken ihn. Mehr Modulfläche heißt: der Wechselrichter läuft öfter an seiner 800-VA-Decke. Es heißt nicht, dass 2000 W durch die Steckdose fließen. Deshalb gibt es Sets wie „800 W / 2000 Wp“.
Die BNetzA definiert ein Steckersolargerät in § 3 Nr. 43 EEG als Gerät aus Solaranlage oder Solaranlagen, Wechselrichter, Anschlussleitung und Stecker zum Endstromkreis eines Letztverbrauchers.
Drei Fälle
Erstes Gerät
Lesen Sie im Datenblatt den Wechselrichter-Ausgang (höchste einstellbare Leistung) und die Modulsumme in Wp getrennt. Liegt eine der beiden Zahlen über der Grenze in EEG § 8 Abs. 5a, gelten die normalen Melde- und Anschlusswege. Alle sechs Prüfpunkte vor der Bestellung stehen in der Kauf-Checkliste für Balkonkraftwerke.
Zusätzlich zur Gesetzesgrenze gibt es die Produktnorm DIN VDE V 0126-95. Laut Verbraucherzentrale gilt sie seit dem 1. Dezember 2025 für Geräte ohne Speicher. Dieselbe Seite (Stand 6. März 2026) sieht Schuko bis 960 W Modulleistung vor, darüber einen speziellen Einspeisestecker. Das EEG setzt dafür keine eigene Steckergrenze. Förderprogramme können den Wieland-Stecker trotzdem verlangen. Die Steckerfrage im Einzelnen steht unter Schuko oder Wieland.
Schon ein 600-W-Set
Die gesetzliche Bagatellgrenze liegt bei 800 VA. Ob Ihr vorhandener Wechselrichter höher eingestellt werden darf, steht nur im Datenblatt. Ein zweites Gerät wird dazugezählt (FAQ der Bundesnetzagentur). Wenn Sie Module tauschen oder dazubauen, gelten weiterhin 2 kW und 800 VA in der Summe. Eine Leistungsänderung müssen Sie im MaStR innerhalb eines Monats nachziehen (MaStR-FAQ).
Miete
§ 554 BGB: Der Mieter kann verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Der Anspruch entfällt, wenn die Veränderung dem Vermieter unzumutbar ist. Die Verbraucherzentrale (Stand 6. März 2026) beschreibt dasselbe als Privilegierung seit Oktober 2024. Das ist keine Rechtsberatung. Klären Sie Montage und Zustimmung vorher mit Vermieter oder Hausverwaltung.
Registrierung im Marktstammdatenregister
Ein Balkonkraftwerk muss ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Seit dem 16. Mai 2024 entfällt für steckerfertige Anlagen in den genannten Leistungsgrenzen und bei unentgeltlicher Abnahme die Extra-Meldung beim Netzbetreiber. Der Netzbetreiber wird über das MaStR informiert (MaStR-FAQ, BNetzA-FAQ).
- Registrierung unter marktstammdatenregister.de, Weg „Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)“
- Inbetriebnahme im Register: erster Wechselstrom ins Hausnetz, in der Regel der erste Stecker (MaStR-FAQ)
- Anlagen ab 1. Juli 2017: Registrierung in der Regel einen Monat nach Inbetriebnahme (MaStR-Fristentabelle), gebührenfrei
Ohmnify wertet das MaStR aus und nennt zum 15.08.2026 1.472.829 in Betrieb befindliche Steckersolar-Geräte, 1,6 GWp, im Schnitt der letzten 12 Monate rund 1.054 neue Einträge pro Tag.
Was mit dem Zähler passiert
Die Registrierung stößt auch den Zählertausch an: Nach der Anmeldung prüft der Netzbetreiber, ob ein alter Zähler vorhanden ist, der ersetzt werden muss (Umweltbundesamt). Die Pflicht zum Zählertausch gilt nämlich auch nach den Sonderregeln des Solarpakets. Der Messstellenbetreiber muss den Zählpunkt eines Steckersolargeräts mit einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder einem intelligenten Messsystem ausstatten, ohne dass Sie den Tausch gesondert beauftragen (§ 10a Abs. 2 EEG, BNetzA-FAQ).
Warten müssen Sie auf den neuen Zähler nicht. Steckersolargeräte im vereinfachten Weg dürfen schon vor dem Einbau mit der vorhandenen Messeinrichtung betrieben werden; die Messwerte des alten Zählers gelten übergangsweise als richtig (§ 10a Abs. 3 EEG). Das gilt auch, wenn der alte Zähler durch die Einspeisung vorübergehend rückwärtsläuft. Die Verbraucherzentrale (Stand 6. März 2026) beschreibt das Rückwärtslaufen als übergangsweise geduldet, nur für die Zeit zwischen Anschaffung und Zählertausch. Geräte können damit direkt nach dem Kauf in Betrieb gehen.
Für den Tausch nennt die Bundesnetzagentur einen Maßstab: „unverzüglich“ heißt in der Regel allenfalls eine Frage von Wochen, höchstens von einigen Monaten, jedenfalls nicht von Jahren. Und die Kosten? Laut Umweltbundesamt entstehen dem Anlagenbetreiber weder für den Austausch noch für den Betrieb Mehrkosten gegenüber dem früheren Zähler. Im Smart-Meter-Rollout werden ohnehin sämtliche alten Zähler bis 2032 gegen moderne Messeinrichtungen ausgetauscht.
Fünf Angaben für die Registrierung
Wie schlank der Anmeldeweg ist, zählt die Verbraucherzentrale (Stand 6. März 2026) auf: Seit dem 1. April 2024 beschränkt sich der Anmeldeprozess im Marktstammdatenregister neben den Angaben zum Betreiber auf fünf technische Angaben.
- Leistung der Module. Die Wp-Summe, an der auch die 2000-Wp-Grenze gemessen wird.
- Leistung des Wechselrichters. Die Angabe, an der die 800-VA-Grenze hängt.
- Standort.
- Inbetriebnahmedatum. Im Register der Tag des ersten Wechselstroms ins Hausnetz (MaStR-FAQ).
- Stromzählernummer. Die Nummer des Zählers, um den es oben geht.
Was Sie prüfen können
- Im Datenblatt Wechselrichter-Ausgang (höchste einstellbare VA bzw. W) und Modulsumme (Wp) getrennt ablesen.
- Hinter demselben Zähler nichts dazustecken, das 800 VA oder 2 kW überschreitet, es sei denn, Sie wollen den vereinfachten Weg bewusst verlassen.
- Mit Vermieter oder Hausverwaltung klären, bevor montiert wird.
- Nach der Inbetriebnahme im MaStR registrieren. Den Netzbetreiber extra anzuschreiben müssen Sie in den Leistungsgrenzen bei unentgeltlicher Abnahme nicht.
Die Werte können Sie an den EEG-Grenzen prüfen.
Liegt Ihr Steckersolargerät in den EEG-Grenzen?
800 VA begrenzen den Wechselrichter. 2000 Wp begrenzen die Module. Beide Zahlen stehen in EEG § 8 Abs. 5a.
EEG § 8 Abs. 5a · gesetze-im-internet.de · FAQ der Bundesnetzagentur, Balkon-Solaranlagen
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen 800 W bzw. 800 VA und 2000 Wp?
800 VA sind der Wechselrichter. 2000 Wp sind die Module. So steht es in EEG § 8 Abs. 5a.
Darf ein Steckersolargerät mehr Modul-Wp haben als Wechselrichter-Watt?
Ja. Der Wechselrichter regelt ab. Die Module dürfen in der Summe höchstens 2 kW haben, der Wechselrichter höchstens 800 VA.
Muss ich das Balkonkraftwerk extra beim Netzbetreiber anmelden?
Seit dem 16. Mai 2024 entfällt die Extra-Meldung in diesen Leistungsgrenzen, wenn Sie auf Einspeisevergütung verzichten. Der Netzbetreiber wird über das Marktstammdatenregister informiert. Die Registrierung im MaStR bleibt Pflicht.
Wie lange habe ich Zeit für die MaStR-Registrierung?
Für Anlagen ab 1. Juli 2017 gilt in der Regel: Registrierung einen Monat nach Inbetriebnahme. Inbetriebnahme im Sinne des Registers ist der erste Wechselstrom ins Hausnetz, in der Regel der erste Stecker in der Dose. Die Registrierung ist gebührenfrei. Quelle: MaStR-FAQ und Fristentabelle.
Werden zwei Steckersolargeräte hinter demselben Zähler addiert?
Ja. Mehrere Steckersolargeräte hinter derselben Entnahmestelle, in der Regel dieselbe Marktlokation bzw. derselbe Zähler, werden addiert. Zwei Geräte mit je 600 VA liegen zusammen bei 1.200 VA. Damit greifen die Sonderregeln nicht mehr. Das Beispiel steht in den BNetzA-FAQ.
Zählt eine Software-Drossel, wenn der Wechselrichter mehr als 800 VA kann?
Nein. Es zählt die höchste wählbare Leistung. Wenn ein Wechselrichter per Schalter oder Software 900 VA kann, Sie ihn aber auf 600 VA drosseln, gilt trotzdem 900 VA. Die Sonderregeln bis 800 VA greifen dann nicht. Das steht bei der Bundesnetzagentur.
Dürfen Mieter ein Steckersolargerät anbringen?
Steckersolargeräte stehen in § 554 BGB. Der Mieter kann verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Der Anspruch entfällt, wenn die Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Mieterinteressen nicht zuzumuten ist. Die Verbraucherzentrale (Stand 6. März 2026) beschreibt dasselbe als Privilegierung seit Oktober 2024. Montage und Zustimmung vorher klären.
Reicht eine Schuko-Steckdose bei 2000 Wp Modulleistung?
Die Steckerfrage steht in der Produktnorm. Das EEG setzt dafür keine eigene Grenze. Laut Verbraucherzentrale (Stand 6. März 2026) ist Schuko bei der Produktnorm DIN VDE V 0126-95, seit dem 1. Dezember 2025 für Geräte ohne Speicher, bei Modulleistung bis 960 W vorgesehen. Darüber ein spezieller Einspeisestecker. Förderprogramme können den Wieland-Stecker trotzdem verlangen. Die EEG-Sonderregeln erlauben Module bis 2 kW unabhängig vom Stecker.
Muss der Stromzähler für ein Steckersolargerät getauscht werden?
Ja, wenn der vorhandene Zähler nicht geeignet ist. Der Messstellenbetreiber stattet den Zählpunkt mit einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder einem intelligenten Messsystem aus, ohne gesonderte Beauftragung (§ 10a Abs. 2 EEG). Betreiben dürfen Sie das Gerät schon vorher mit dem alten Zähler, auch wenn der vorübergehend rückwärtsläuft (§ 10a Abs. 3 EEG). Für den Tausch nennt die Bundesnetzagentur „unverzüglich“: in der Regel Wochen, höchstens einige Monate, nicht Jahre.
Welche Angaben verlangt das Marktstammdatenregister für ein Balkonkraftwerk?
Neben den Angaben zum Betreiber nur fünf technische Angaben: Leistung der Module, Leistung des Wechselrichters, Standort, Inbetriebnahmedatum und Stromzählernummer. So beschreibt die Verbraucherzentrale (Stand 6. März 2026) den seit dem 1. April 2024 vereinfachten Anmeldeprozess.
Quellen
- § 8 Abs. 5a EEG 2023 — 2 kW installierte Leistung, 800 VA Wechselrichter, MaStR bleibt, keine Extra-Meldung beim Netzbetreiber. https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__8.html
- § 10a EEG 2023 — Messstellenbetrieb: Ausstattung des Zählpunkts mit moderner Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder intelligentem Messsystem ohne gesonderte Beauftragung (Abs. 2); Betrieb mit vorhandener Messeinrichtung vor dem Einbau, Richtigkeitsvermutung der Messwerte (Abs. 3). https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__10a.html
- Bundesnetzagentur, FAQ Balkon-Solaranlagen — Solarpaket 16. Mai 2024; Definition Steckersolargerät § 3 Nr. 43 EEG; 2.000 W Module / 800 VA WR; Zusammenrechnung; höchste wählbare Leistung; MaStR statt Netzbetreiber-Meldung; Zählertausch bleibt Pflicht, Betrieb vor dem Tausch erlaubt, „unverzüglich“ heißt Wochen bis Monate, nicht Jahre. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/Balkon_table.html
- Marktstammdatenregister, FAQ — Registrierungspflicht auch für Balkonkraftwerke; Solarpaket 16.05.2024; 2.000 W / 800 W; automatische Info an den Netzbetreiber; Inbetriebnahme = erster Wechselstrom; Frist in der Regel 1 Monat; gebührenfrei. https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/faq.html
- Marktstammdatenregister, Fristen — Registrierungsfrist ein Monat ab Inbetriebnahme. https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendFristen.html
- Ohmnify, Balkonkraftwerke in Deutschland (Datenstand 15.08.2026, Quelle MaStR / BNetzA) — 1.472.829 Geräte, 1,6 GWp, ~1.054/Tag; Bagatelle 600 → 800 W mit Solarpaket I. https://www.ohmnify.io/reports/balkonkraftwerke-deutschland
- § 554 BGB — Anspruch des Mieters auf Erlaubnis für Steckersolargeräte; Ausnahme Unzumutbarkeit. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
- Verbraucherzentrale, Gesetze und Normen für Steckersolar (Stand 06.03.2026) — 800 W AC / 2.000 W Module; MaStR statt Netzbetreiber; fünf technische Angaben bei der Anmeldung (Leistung der Module, Leistung des Wechselrichters, Standort, Inbetriebnahmedatum, Stromzählernummer); Rückwärtslaufen des alten Zählers übergangsweise geduldet; Privilegierung Mieter/WEG seit Oktober 2024; DIN VDE V 0126-95 und Schuko bis 960 W Modulleistung. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/gesetze-und-normen-fuer-steckersolar-was-gilt-was-gilt-noch-nicht-90740
- Umweltbundesamt, Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) — Netzbetreiber prüft nach der Anmeldung den Zähler; temporäre Duldung rückwärtslaufender Zähler; Tausch gegen Zweirichtungszähler; weder für Austausch noch Betrieb Mehrkosten gegenüber dem früheren Zähler; Smart-Meter-Rollout bis 2032. Abgerufen am 21. August 2026. https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/photovoltaik/steckersolargeraete-balkonkraftwerke